Mitglieder des JGV-Gelderland und JGV-Moers haben Vorrang! Weiterhin werden die Nennungen in der Reihenfolge des Einganges der vollständigen Meldeformulare berücksichtigt.
Nenngeld ist Reuegeld! Wir bitten Sie nach Erhalt der Einladung zur Prüfung, das Nenngeld kurzfristig an die auf der Einladung genannte Bankverbindung zu überweisen. Bei Fragen zum Zahlungswesen, wenden Sie sich bitte an unseren Schatzmeister unter schatzmeister@jgv-gelderland.de.
Sollte bis zum Prüfungstag das Nenngeld nicht auf unser Vereinskonto eingegangen sein, so besteht kein Recht auf Teilnahme an der Prüfung.
Bitte beaachten Sie, dass laut VZPO §3 Meldung zur Zuchtprüfung, der Eigentümer eines gemeldeten Hundes Mitglied eines dem JGHV angeschlossenen Vereins sein muss.
Nur vollständig und leserlich ausgefüllte Anmeldungen können angenommen werden. Die Anmeldeformulare finden Sie auf der Seite des JGHV.
Die Prüfungsanmeldung kann per Post, Fax oder Mail (gescannte Formulare) erfolgen.
Einzureichen ist jeweils:
Meldeformulare finden Sie: hier
mit einzureichen sind Kopien der/des
Diese Unterlagen müssen am Prüfungstag noch einmal im Original vorgelegt werden.
Zur Anmeldung mitzubringen sind
Original der/des
Läufige Hündinnen müssen spätestens am Prüfungstag dem Prüfungsleiter gemeldet werden!
Sofern Sie bereits bei der Anmeldung eine mögliche Hitze Ihrer Hündin am Prüfungstag vermuten oder diese in den Tage vor der Prüfung eintritt, bitten wir um einen Hinweis auf der Anmeldung oder einen kurzen Anruf, damit wir dies frühzeitig in der Gruppeneinteilung berücksichtigen können.
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